Rigorch Bury
27.12.2006, 17:22
Unter Missachtung aller hier bisher publizierten Beiträge wird es im aktuellen Office von „KiELoWatt“ langsam verdammt ernst, was für einige Beteiligten in einem vorantreiben der Vereinsidee mündet.
In diesem Thema schlage ich nun Stunde für Stunde, Tag für Tag ein paar Satzungsfragmente vor, welche von Euch dann bitte ausdrücklich über das ausgegliederte Thema X diskutiert werden, bevor wir uns dann im neuen Jahr mit der finalen Version zu den tatsächlichen Gründungsversammlungen zusammentreffen.
Beachtet bitte auch unsere MySpace GROUP: http://groups.myspace.com/kielowatt
Zunächst soll es hier nun um so einfache Dinge wie den Namen, Sitz und Zweck des Vereins gehen. Wenn wir darüber einig sind, kommen wir zu den Organen, Mitgliedschaften, etc. pp.
Am Ende rechnen wir mit etwa 10 bis 14 Paragraphen.
Hier der Vorschlag für 1 bis 2:
---
Satzung des Kieler Kulturvereins - KiELoWatt (kurz: koW)
oder: KiELoWatt - Der norddeutsche Kulturverein.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der mit dieser Satzung behandelte Verein sitzt in Kiel und führt den Namen "KiELoWatt".
Dieser Name bildet eine erfreuliche Symbiose aus dem Ort und dem zweckmäßigen Programm des Vereins.
Ergänzend ist eine Eintragung des Vereins nach § 59 BGB in das Vereinsregister über das zuständige Amtsgericht vorgesehen.
Mit der Eintragung ist der Verein ein eingetragener Verein und führt das Kürzel e.V.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die gemeinnützige Förderung von Rockmusik (kurz: Rock) und hiermit eingehend die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, talentierten Künstlern und interessierten Konsumenten aus der Landeshauptstadt Kiel und allen nördlichen Regionen Deutschlands. Damit geht auch das Streben nach einer adäquaten Öffentlichkeitsarbeit, einer unkomplizierten Zusammenarbeit mit seriösen Kulturunternehmungen und das Fungieren des Vereins als Bindeglied zwischen natürlichen und juristischen Personen einher. Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
- die Organisation und Förderung von nicht kommerziellen Musikveranstaltungen und unterstützenden Publikationen.
- die Kontaktaufnahme mit öffentlichen Behörden und privaten Einrichtungen, um für Unterstützung der Musikkultur in ideeller und materieller Hinsicht zu werben.
- die Verständigungsmöglichkeiten über weltweite Netzwerke wie das Internet und Kulturmessen.
- die Talentförderungen und Produktion von Selbstdarstellungen.
Jegliche Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf somit durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind zudem ausdrücklich ehrenamtlich tätig und erheben keinen Anspruch auf gesonderte Bonitäten.
Das Geschäftsjahr im Sinne der Zwecke des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
Außerdem ist der Verein politisch und konfessionell neutral aufgestellt.
---
Bitte thematisiert diese ersten zwei Paragraphen unterhalb von dem speziellen Thema: Bemerkungen zur Satzung - Paragraph 1 und 2 (http://www.kielowatt.de/forum/28/1/1844/1/bemerkungen-zur-satzung-paragraph-1-a.html)
MEMO zum Namen:
KiELoWatt = koW:
Kiel: Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, kreisfreie Stadt am Südende der Kieler Förde, 233 000 Einwohner; Universität (1665), Institute für Weltwirtschaft und für Meereskunde, Forschungsinstitut für Geowissenschaften; spätgotische Nikolaikirche, Museen und Theater; Seehafen (Güterumschlag 2003: 3,1 Mio. t), Marinehafen, Reedereien, Autofähren nach Skandinavien; Tourismus; vielseitige Industrie. - Im Stadtteil und Ostseebad Schilksee das Olympiazentrum.
Kieler Woche: am 23. 6. 1882 erstmals und seitdem jährlich durchgeführte Segelregatta auf der Kieler Förde; die größte deutsche Segelsportveranstaltung.
Kilowatt: Kurzzeichen kW, das Tausendfache der Leistungseinheit; heute auch zur Leistungsangabe von Kraftfahrzeugen; 1 kW = 1,36 PS (Pferdestärken).
Watt: Einheitszeichen W, die SI-Einheit der Leistung. 1 Watt ist die Leistung eines Vorgangs, bei dem in 1 Sekunde (s) die Arbeit 1 Joule (J) verrichtet wird: 1 W = J/s. - Bis 31. 12. 1977 war noch die Einheit Pferdestärke (PS) zugelassen: 1 PS = 735,498 Watt.
... oder Wattenmeer: ebener, im Wirkungsbereich der Gezeiten liegender Küstenstreifen (z. B. an der Nordsee zwischen dem Festland und den vorgelagerten Inseln), der bei Hochwasser überflutet wird, bei Niedrigwasser jedoch trockenfällt, wobei das Wasser durch oft tiefe Furchen (Priele) abfließt. Durch Anlandung schlickiger Bestandteile entsteht das Schlick-Watt, bei festgelagerten Sanden das Sand-Watt. Das Watt ist außerordentlich reich an Lebewesen (Würmer, Muscheln, Schnecken); besonders auf den höher gelegenen, mehrere Stunden trockenfallenden Teilen gedeiht eine charakteristische Vegetation (Queller, Schlickgras u. a.). Nach Eindeichung und Entsalzung entstanden aus dem Watt Marschböden. - In den zu Deutschland gehörenden Wattflächen wurden 1985-1990 drei Nationalparks eingerichtet: Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit 2850 km2, Niedersächsisches Wattenmeer mit 2400 km2 und Hamburgisches Wattenmeer mit 117 km2 Schutzzonen.
Kilo: Kurzzeichen k, Vorsatzsilbe bei Maßeinheiten, gibt das Tausendfache der betreffenden Einheit an. Beispiel: 1000 Gramm = 1 kg = 1 Kilogramm.
In diesem Thema schlage ich nun Stunde für Stunde, Tag für Tag ein paar Satzungsfragmente vor, welche von Euch dann bitte ausdrücklich über das ausgegliederte Thema X diskutiert werden, bevor wir uns dann im neuen Jahr mit der finalen Version zu den tatsächlichen Gründungsversammlungen zusammentreffen.
Beachtet bitte auch unsere MySpace GROUP: http://groups.myspace.com/kielowatt
Zunächst soll es hier nun um so einfache Dinge wie den Namen, Sitz und Zweck des Vereins gehen. Wenn wir darüber einig sind, kommen wir zu den Organen, Mitgliedschaften, etc. pp.
Am Ende rechnen wir mit etwa 10 bis 14 Paragraphen.
Hier der Vorschlag für 1 bis 2:
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Satzung des Kieler Kulturvereins - KiELoWatt (kurz: koW)
oder: KiELoWatt - Der norddeutsche Kulturverein.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der mit dieser Satzung behandelte Verein sitzt in Kiel und führt den Namen "KiELoWatt".
Dieser Name bildet eine erfreuliche Symbiose aus dem Ort und dem zweckmäßigen Programm des Vereins.
Ergänzend ist eine Eintragung des Vereins nach § 59 BGB in das Vereinsregister über das zuständige Amtsgericht vorgesehen.
Mit der Eintragung ist der Verein ein eingetragener Verein und führt das Kürzel e.V.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die gemeinnützige Förderung von Rockmusik (kurz: Rock) und hiermit eingehend die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, talentierten Künstlern und interessierten Konsumenten aus der Landeshauptstadt Kiel und allen nördlichen Regionen Deutschlands. Damit geht auch das Streben nach einer adäquaten Öffentlichkeitsarbeit, einer unkomplizierten Zusammenarbeit mit seriösen Kulturunternehmungen und das Fungieren des Vereins als Bindeglied zwischen natürlichen und juristischen Personen einher. Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
- die Organisation und Förderung von nicht kommerziellen Musikveranstaltungen und unterstützenden Publikationen.
- die Kontaktaufnahme mit öffentlichen Behörden und privaten Einrichtungen, um für Unterstützung der Musikkultur in ideeller und materieller Hinsicht zu werben.
- die Verständigungsmöglichkeiten über weltweite Netzwerke wie das Internet und Kulturmessen.
- die Talentförderungen und Produktion von Selbstdarstellungen.
Jegliche Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf somit durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind zudem ausdrücklich ehrenamtlich tätig und erheben keinen Anspruch auf gesonderte Bonitäten.
Das Geschäftsjahr im Sinne der Zwecke des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
Außerdem ist der Verein politisch und konfessionell neutral aufgestellt.
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Bitte thematisiert diese ersten zwei Paragraphen unterhalb von dem speziellen Thema: Bemerkungen zur Satzung - Paragraph 1 und 2 (http://www.kielowatt.de/forum/28/1/1844/1/bemerkungen-zur-satzung-paragraph-1-a.html)
MEMO zum Namen:
KiELoWatt = koW:
Kiel: Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, kreisfreie Stadt am Südende der Kieler Förde, 233 000 Einwohner; Universität (1665), Institute für Weltwirtschaft und für Meereskunde, Forschungsinstitut für Geowissenschaften; spätgotische Nikolaikirche, Museen und Theater; Seehafen (Güterumschlag 2003: 3,1 Mio. t), Marinehafen, Reedereien, Autofähren nach Skandinavien; Tourismus; vielseitige Industrie. - Im Stadtteil und Ostseebad Schilksee das Olympiazentrum.
Kieler Woche: am 23. 6. 1882 erstmals und seitdem jährlich durchgeführte Segelregatta auf der Kieler Förde; die größte deutsche Segelsportveranstaltung.
Kilowatt: Kurzzeichen kW, das Tausendfache der Leistungseinheit; heute auch zur Leistungsangabe von Kraftfahrzeugen; 1 kW = 1,36 PS (Pferdestärken).
Watt: Einheitszeichen W, die SI-Einheit der Leistung. 1 Watt ist die Leistung eines Vorgangs, bei dem in 1 Sekunde (s) die Arbeit 1 Joule (J) verrichtet wird: 1 W = J/s. - Bis 31. 12. 1977 war noch die Einheit Pferdestärke (PS) zugelassen: 1 PS = 735,498 Watt.
... oder Wattenmeer: ebener, im Wirkungsbereich der Gezeiten liegender Küstenstreifen (z. B. an der Nordsee zwischen dem Festland und den vorgelagerten Inseln), der bei Hochwasser überflutet wird, bei Niedrigwasser jedoch trockenfällt, wobei das Wasser durch oft tiefe Furchen (Priele) abfließt. Durch Anlandung schlickiger Bestandteile entsteht das Schlick-Watt, bei festgelagerten Sanden das Sand-Watt. Das Watt ist außerordentlich reich an Lebewesen (Würmer, Muscheln, Schnecken); besonders auf den höher gelegenen, mehrere Stunden trockenfallenden Teilen gedeiht eine charakteristische Vegetation (Queller, Schlickgras u. a.). Nach Eindeichung und Entsalzung entstanden aus dem Watt Marschböden. - In den zu Deutschland gehörenden Wattflächen wurden 1985-1990 drei Nationalparks eingerichtet: Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit 2850 km2, Niedersächsisches Wattenmeer mit 2400 km2 und Hamburgisches Wattenmeer mit 117 km2 Schutzzonen.
Kilo: Kurzzeichen k, Vorsatzsilbe bei Maßeinheiten, gibt das Tausendfache der betreffenden Einheit an. Beispiel: 1000 Gramm = 1 kg = 1 Kilogramm.